Rechtsanwalt Landau

Anwaltskanzlei Keßler in Landau

06341 87134

rainkessler@t-online.de

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Landau in der Pfalz bietet Ihnen Rechtsberatung und Vertretung auf sämtlichen Gebieten des Zivilrechts.

Rechtsanwalt Landau

Seit 1995 vertreten wir unsere Mandanten in verschiedensten zivilrechtlichen Verfahren.

Als Rechtsanwalt in Landau sind wir auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert

Baurecht Landau

Baurecht

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Erbrecht Landau

Erbrecht

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Familienrecht

Familienrecht

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Gericht in Landau - Rechtsanwaltskanzlei Landau

Mediatorin für  Außergerichtliche Streitlösung

Seit Oktober 2011 wird auch die Durchführung des Mediationsverfahrens angeboten.

Die Mediation ist eine alternative Form der Konfliktbeilegung und außerhalb der gerichtlichen Auseinandersetzung in vielen Streitfällen praktikabel und kostengünstig. Die teilnehmenden Parteien sollten sich über die Durchführung eines solchen Verfahrens einig sein. In manchen Fällen ist die Durchführung der Mediation vor Anrufung eines Gerichts, vertraglich vorgesehen.

Die zertifizierte Ausbildung zur Mediatorin wurde im Oktober 2011 an der Fakultät der Fernuniversität Hagen erfolgreich absolviert. (§ 7 a Berufsordnung für Rechtsanwälte)

Honorare unserer Beratungsdienstleistung als Rechtsanwalt

Die Beratungsleistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Absprache entsprechend einer Honorarvereinbarung abgerechnet.

Vor Übernahme des Mandats erfolgt eine Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten der Tätigkeit.

Die Kosten einer Erstberatung innerhalb eines Besprechungstermins betragen für Verbraucher:

max. 190,00 € zzgl. MwSt.

* Bei gewerblichen Auftraggebern gilt diese Beschränkung nach oben nicht.

Rechtsschutz Rechtsanwalt Landau

Die Gebührenordnung ist degressiv ausgerichtet, d. h. je höher der Streitwert, desto niedriger ist der prozentuale Anteil der Gebühr am Streitwert .

Einigt man sich mit der Gegenseite unter Mithilfe eines Anwaltes, entsteht eine sogenannte Einigungsgebühr. Die Einigungsgebühr beträgt außergerichtlich 1,5 des Tabellenwertes.

Die Leistungen für die Mediation werden ausschließlich über eine Honorarvereinbarung abgerechnet.

Seit 1995 vertreten wir unsere Mandanten in verschiedensten zivilrechtlichen Verfahren.

Das Team der Anwaltskanzlei Keßler

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Daniela Keßler

Rechtsanwältin

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