Anwaltskanzlei Keßler
Rechtsanwältin Daniela Keßler
06341 87134
rainkessler@t-online.de
Fachwissen kombiniert mit beruflicher Praxis über drei Jahrzehnte.
Kanzlei für Zivilrecht seit 1995
Rechtsgebiete

Baurecht
- Privates und öffentliches Baurecht
- Beweissicherungsverfahren
- Prüfung u. Konzeption vertraglicher Grundlagen im Werkvertrags- und Architektenrecht.

Erbrecht
- Erbscheinverfahren
- Erbauseinandersetzung
- Nachlassverwaltung
- Testamentserrichtung
- Testamentsvollstreckung

Familienrecht
- Eheverträge
- Ehescheidungsvereinbarungen
- Scheidungsrecht
(Anträge und Folgesachen)
Mediatorin für außergerichtliche Streitlösung
Seit Oktober 2011 werden zur außergerichtlichen Beilegung einer Auseinandersetzung auch Mediationsverfahrens angeboten.
Die Mediation ist eine alternative außergerichtliche Form der Konfliktbeilegung und in vielenStreitfällen praktikabler und kostengünstiger als die Anrufung eines Gerichts.
Die teilnehmenden Parteien sollten sich über die Durchführung eines solchen Verfahrens einig sein.
Die zertifizierte Ausbildung zur Mediatorin wurde im Oktober 2011 an der Fakultät derFernuniversität Hagen erfolgreich absolviert. (§ 7 a Berufsordnung für Rechtsanwälte).
Honorare für Beratungsdienstleistung
Die Beratungsleistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Absprache entsprechend einer Honorarvereinbarung abgerechnet.
Vor Übernahme des Mandats erfolgt eine Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten der Tätigkeit.
Die Kosten einer Erstberatung innerhalb eines Besprechungstermins betragen für Verbraucher:
max. 190,00 € zzgl. MwSt.
* Bei gewerblichen Auftraggebern gilt diese Beschränkung nach oben nicht.
Die Gebührenordnung ist degressiv ausgerichtet, d. h. je höher der Streitwert, desto niedriger ist der prozentuale Anteil der Gebühr am Streitwert .
Einigt man sich mit der Gegenseite unter Mithilfe eines Anwaltes, entsteht eine sogenannte Einigungsgebühr. Die Einigungsgebühr beträgt außergerichtlich 1,5 des Tabellenwertes.
Die Leistungen für die Mediation werden ausschließlich über eine Honorarvereinbarung abgerechnet.
