Anwaltskanzlei Keßler

Rechtsanwältin Daniela Keßler

06341 87134

rainkessler@t-online.de

Fachwissen kombiniert mit beruflicher Praxis über drei Jahrzehnte.

Gerichtsgebäude in Landau

Kanzlei für Zivilrecht seit 1995

Rechtsgebiete

Baurecht

Baurecht

  • Privates und öffentliches Baurecht
  • Beweissicherungsverfahren
  • Prüfung u. Konzeption vertraglicher Grundlagen im Werkvertrags- und Architektenrecht.
Foto von einer Familie neben einem Notizzettel und einem Haus um Erbrecht zu Symbolisieren

Erbrecht

  • Erbscheinverfahren
  • Erbauseinandersetzung
  • Nachlassverwaltung
  • Testamentserrichtung
  • Testamentsvollstreckung
Foto von einer Familie neben einem Paragraph zeichen zur Symbolisierung von Familienrecht

Familienrecht

  • Eheverträge
  • Ehescheidungsvereinbarungen
  • Scheidungsrecht
    (Anträge und Folgesachen)
Gericht in Landau - Rechtsanwaltskanzlei Landau

Mediatorin für  außergerichtliche Streitlösung

Seit Oktober 2011 werden zur außergerichtlichen Beilegung einer Auseinandersetzung auch Mediationsverfahrens angeboten.

Die Mediation ist eine alternative außergerichtliche Form der Konfliktbeilegung und in vielenStreitfällen praktikabler und kostengünstiger als die Anrufung eines Gerichts.

Die teilnehmenden Parteien sollten sich über die Durchführung eines solchen Verfahrens einig sein.

Die zertifizierte Ausbildung zur Mediatorin wurde im Oktober 2011 an der Fakultät derFernuniversität Hagen erfolgreich absolviert. (§ 7 a Berufsordnung für Rechtsanwälte).

Honorare für Beratungsdienstleistung

Die Beratungsleistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Absprache entsprechend einer Honorarvereinbarung abgerechnet.

Vor Übernahme des Mandats erfolgt eine Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten der Tätigkeit.

Die Kosten einer Erstberatung innerhalb eines Besprechungstermins betragen für Verbraucher:

max. 190,00 € zzgl. MwSt.

* Bei gewerblichen Auftraggebern gilt diese Beschränkung nach oben nicht.

Die Gebührenordnung ist degressiv ausgerichtet, d. h. je höher der Streitwert, desto niedriger ist der prozentuale Anteil der Gebühr am Streitwert .

Einigt man sich mit der Gegenseite unter Mithilfe eines Anwaltes, entsteht eine sogenannte Einigungsgebühr. Die Einigungsgebühr beträgt außergerichtlich 1,5 des Tabellenwertes.

Die Leistungen für die Mediation werden ausschließlich über eine Honorarvereinbarung abgerechnet.